Bildungskarenz

Was ist eine Bildungskarenz? Sie können sich von der Arbeit für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung freistellen lassen und werden durch das AMS bei der Weiterbildung unterstützt. Wir denken: eine große Chance! 

Informationen zur Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden; es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

Eine Bildungskarenz kann vereinbart werden, wenn der/die Arbeitnehmer:in zuvor mindestens sechs Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Die Mindestdauer beträgt zwei Monate, die Höchstdauer zwölf Monate. Es ist möglich, die Bildungskarenz in Teilen zu nehmen, wobei jeder Teil mindestens zwei Monate umfassen muss. Innerhalb von vier Jahren können maximal zwölf Monate geförderte Bildungskarenz in Anspruch genommen werden.

Während der Bildungskarenz Weiterbildungsgeld beim AMS beantragen

Während der Bildungskarenz können Sie beim Arbeitsmarktservice (AMS) um Weiterbildungsgeld ansuchen.

Die Voraussetzungen sind allgemein:

  • Sie haben mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz-Vereinbarung abgeschlossen.
  • Sie waren unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber beschäftigt.

Details finden Sie auf der Homepage des AMS – Weiterbildungsgeld.

Was gilt als Weiterbildung?

Als Weiterbildung gelten für das AMS Bildungsmaßnahmen mit beruflichem Bezug. Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Zusammenhang werden nicht anerkannt.

Fernlehrgänge und Online-Kurse als Weiterbildungsmaßnahme

Ab dem 1. September 2024 hat das AMS die Richtlinien für die Gewährung von Weiterbildungsgeld im Rahmen der Bildungskarenz angepasst und die Bedingungen für Fernlehrgänge und Online-Kurse konkretisiert. Fernlehrgänge können weiterhin als zulässige Bildungsmaßnahme anerkannt werden, sofern eine Bestätigung des Anbieters über das erforderliche Stundenausmaß vorliegt.

Dieses Stundenausmaß muss einen „seminaristischen Kursanteil“ von mindestens 25 % enthalten. Teilnehmende in Bildungskarenz sind verpflichtet, mindestens fünf Wochenstunden in Form von LIVE-Online-Seminaren (Live-Stream) mit Echtzeit-Interaktion mit Trainer:innen nachzuweisen.

Die restlichen 75 % der wöchentlichen Lernleistung (durchschnittlich 15 Stunden pro Woche) sind als verpflichtende Lern- und Übungszeiten zu erbringen, die Teil des Schulungsplans sind. Diese Zeiten können flexibel eingeteilt werden, müssen jedoch innerhalb der üblichen Öffnungszeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr absolviert werden, um Kommunikation und Feedback durch Kursleiter:innen zu gewährleisten.

Nachweis der Weiterbildung

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche (inklusive Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z. B. durch Zeugnisse oder Kursbesuchsbestätigungen). Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Teilnahme an LIVE-Online-Seminaren: Nachweis über die Anwesenheit bei Live-Streams mit Echtzeit-Interaktion zwischen Teilnehmenden und Kursleiter:innen. Dieser seminaristische Anteil muss mindestens 25 % der wöchentlichen Gesamtlernleistung ausmachen (durchschnittlich mindestens fünf Wochenstunden).
  • Lern- und Übungszeiten: Nachweis über die verpflichtenden Lern- und Übungseinheiten, die Teil des Schulungsplans sind und durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden umfassen.

Achtung! Wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und unter Umständen sogar zurückfordern.

Online-Kurse in der Bildungskarenz

In den Kursen der Competentia Private Business School finden die Live-Online-Seminare in der Regel donnerstags von 8:30 bis 14:30 Uhr statt. Die Aufzeichnung der Lern- und Übungszeiten erfolgt online über ein Zeiterfassungssystem auf der Lernplattform.

Während Ihrer Bildungskarenz können Sie folgende Kurse besuchen:

Weitere Informationen

Homepage AMS – Bildungskarenz: Weiterbildung in der Karenz

Homepage des AMS – Weiterbildungsgeld