MBA Titel: Die vielen Wege zum Master Abschluss

In diesem Artikel dreht sich alles rund um den Master Abschluss und MBA Titel. Was ist ein Bachelor, Master, PhD Abschluss? Wie wird ein MBA Titel geführt? Welche Master Titel gibt es?

Die Idee vom gemeinsamen europäischen Hochschulraum

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 durch die Regierungsvertreter-Innen von 29 europäischen Ländern wurde ein grundlegender Reformprozess des europäischen Hochschulwesens – der Bologna-Prozess – eingeleitet.

Bereits im Vorfeld des Bologna-Prozesses zeichnete sich die Idee eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes ab und wurde im April 1997 in einem Übereinkommen – der „Lissabon – Konvention“ – zum Ausdruck gebracht.

Das wesentliche und außergewöhnliche Element dieses Bologna-Prozesses besteht darin, dass es sich um eine freiwillige Annäherung der einzelnen Hochschulsysteme Europas handelt, und nicht um ein verbindliches Vertragswerk. Dadurch bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, die Verwirklichung des europäischen Hochschulraumes auf die nationalen Gegebenheiten abzustimmen, anstatt sie auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken.

48 Staaten beteiligen sich derzeit am Bologna-Prozess mit dem Ziel, die jeweiligen Studienangebote der Universitäten auf internationaler Ebene vergleichbarer zu machen. Damit soll auch ein wettbewerbsfähiger und dynamischer Hochschul- und Forschungsraum geschaffen wird.

MBA Titel im Europäischen Hochschulraum Quelle: https://lehr-studienservices.uni-graz.at/de/lehrservices/der-bologna-prozess/chronologie/

Im Jahr 2015 ist Weißrussland als Signatarstaat hinzugekommen.

Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele:

  • die Förderung von Mobilität der Studierenden – Die Studierenden sollen einfacher ein Studium in verschiedenen europäischen Ländern absolvieren können und es soll leichter möglich sein, nach dem Bachelor in Österreich zum Beispiel einen Master in Deutschland anzufangen.
  • die Förderung internationaler Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Universitäten – Dazu gehört ein System leicht miteinander vergleichbarer und international anerkannter Studienabschlüsse (Bachelor und Master) sowie die Einführung eines Leistungspunkte-Systems (ECTS)
  • die Förderung von Beschäftigungsfähigkeit – Junge Leute sollen nicht mehr so lange studieren, sondern schon nach drei Jahren mit dem Bachelor in den Arbeitsmarkt einsteigen können.

Diplomzusatzes („Diploma Supplement“)

In dem neu eingeführten Diplomzusatzes („Diploma Supplement“) wird der abgeschlossene Studiengang detailliert erläutert. Dabei sind insbesondere Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen zum Studium, zu den Kompetenz-Zielen („Learning Outcomes“), zu den Studieninhalten (Module) und zu der beruflichen Verwendbarkeit der im Studium erworbenen Kenntnisse anzuführen.

Neue Studienabschlüsse

In diesem Zuge wurde auch ein System von (neuen) Studienabschlüssen (neue Bachelor, Master Titel) geschaffen. Ein neues – zweigeteiltes – System Bachelor/Master ersetzt das zuvor existierende Diplom-Studium (Magister); in Kombination mit einem Doktorats-Studium wird es sogar dreistufig (Bachelor/Master/PhD). Die neuen konsekutiven Studienabschlüsse Bachelor, Master und Doktor/ PhD bauen immer aufeinander auf. Nur wer einen Bachelor erlangt hat, kann danach mit einem Master-Studium beginnen. Und ein PhD-Studium wiederum, das zum Doktortitel führt, kann man nur nach Abschluss eines entsprechenden qualifizierenden Master-Studiums aufnehmen.

European Credit Transfer System (ECTS)

Um Studienleistungen in der EU auch grenzüberschreitend vergleichbar, übertragbar und somit überall anrechenbar zu machen, wurde ein Leistungs-Punktesystem eingeführt. Der für die Absolvierung einer bestimmten Lehrveranstaltung notwendige Studienaufwand wird in Punkten („ECTS“) zum Ausdruck gebracht. Dabei orientiert sich die Höhe der Punkte pro Lehrveranstaltung am Arbeitsaufwand der Veranstaltung für die Studenten und nicht – wie bisher – nur an der tatsächlichen Präsenzzeit der Studenten bei der Veranstaltung. In einem arbeitsintensiven Seminar mit viel Textlektüre zur Einarbeitung, Prüfungsvorbereitung und Hausarbeit kann daher eine höhere Anzahl an ECTS vergeben werden, als in einer Veranstaltung, welche zwar dieselbe Präsenzzeit verlangt, aber kaum vorbereitenden oder nachbereitenden Arbeitsaufwand für die Studierenden bedeutet.

Ein Leistungspunkt entspricht als Richtwert etwa 25 bis 30 Stunden studentischer Arbeit.

Durch das Leistungspunktesystem ECTS sind die akademischen Abschlüsse und die dahinter liegende Studienleistung auch international vergleichbar. Dadurch wird die internationale Mobilität für Studierende und Lehrende durch Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen an anderen Universitäten erleichtert.

Masterlehrgänge und Mastergrade

Im österreichischen Studienrecht gibt es – allgemein gesehen – zwei Laufbahnen zur Akademisierung:

Die Absolvierung eines „ordentlichen“ Studiums in Form eines Bachelor-, Master- und Doktorat/PhD-Studiums. Diese Ausbildung ist berufsqualifizierend, legt aber auch den Grundstein für eine wissenschaftliche Laufbahn. Die praxisorientierte Ausbildung in Form eines Mastergrades der Weiterbildung z.B. der Titel MBA. Diese postgraduale Ausbildung baut im Regelfall auf ein „ordentliches“ Grundstudium (idR zumindest auf Bachelor-Niveau) auf.

Ordentliche „konsekutive“ Mastergrade

Das Wort konsekutiv (lat. consecutio) bedeutet „Folge“. Mit diesem Begriff wird ein Studienprogramm bezeichnet, das einem anderen folgt – also ein Master-Studienprogramm, das fachlich auf ein Bachelor-Programm aufbaut. Der Bachelor ist dabei ein „grundständiges“ Studium, der Master ein anschließendes „postgraduales“ Studium. Dem gegenüber stehen sog. nichtkonsekutiven Masterstudiengänge sowie weiterbildende Masterstudiengänge.

Ein Mastergrad bzw. Master Titel wird durch den Abschluss eines Masterstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten bzw. Fachhochschul-Masterstudiengangs erlangt. Das Masterstudium ist ein vollwertiges Studium, dauert mindestens vier Semester, bedarf typischerweise 90 ECTS-Punkte bis 120 ECTS-Punkte (Minimum 60 ECTS-Punkte) und endet mit einer Sponsion. Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur mit einem gleichwertigen und facheinschlägigen Studium möglich.

Die genauen Bezeichnungen des Mastergrades (z.B. der MBA Titel „Master of Business Administration„) werden von den Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Mastergrade werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.

Nicht-konsekutive Master

Nicht-konsekutive Masterprogramme unterscheiden sich von konsekutiven Masterprogrammen dadurch, dass sie inhaltlich nicht an bestimmte Undergraduate-Studiengänge (Bachelor) anschließen. Bei nicht-konsekutiven Masterprogrammen wird von den Studierenden kein spezielles inhaltliches Vorwissen oder Berufserfahrung erwartet.

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist Voraussetzung – dazu zählt nicht nur der Bachelor, sondern auch anderweitige Hochschulabschlüsse – mit denen die Fähigkeit, wissenschaftlich und selbstständig zu arbeiten, nachgewiesen werden kann.

Das Qualitätsniveau unterscheidet sich in der Regel nicht von dem konsekutiver Masterprogramme. Die nicht-konsekutiven Masterprogramme sind den konsekutiven Masterprogrammen gleichgestellt und berechtigen ebenso zur Promotion.

Damit erlauben diese Studiengänge eine Umorientierung der akademischen Karriere. Wenn der Studierende also feststellt, dass das gewählte grundständige (Bachelor)Studium nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie nach dem Bachelor-Abschluss einfach im neuen Wunschgebiet weiterstudieren, sofern Sie dessen Mindestanforderungen erfüllen.

Sonderform: Mastergrade in der Weiterbildung

In den vergangenen Jahren haben Universitäten oder Fachhochschulen ein breites Spektrum an Weiterbildungs-Angeboten entwickelt, mit dem sie einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen leisten und Personen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund eine universitäre Weiterbildung ermöglichen.

Neben Zertifikatsprogrammen, Kursen, Seminaren etc. sind Hochschulen per Gesetz berechtigt, Universitätslehrgänge (Universitäten), Lehrgänge zur Weiterbildung (FH-Sektor) sowie Hochschullehrgänge (Pädagogische Hochschulen) anzubieten, die mit einem Mastergrad der Weiterbildung abschließen können.

Die Studierenden sind dann auch als „außerordentliche Hörer“ qualifiziert, weil es sich bei Universitätslehrgängen der Weiterbildung um außerordentliche Studien gemäß § 51 Abs. 2 Z. 20 des Universitätsgesetzes 2002 handelt.

Mastergrade der Weiterbildung sind also das Resultat außerordentlicher Studien.

Nichtsdestoweniger sind Mastergrade der Weiterbildung

  • als vollwertige akademische Grade uneingeschränkt führbar.
  • das Resultat einer abgeschlossenen spezialisierten akademischen Weiterbildung.
  • ausgestattet mit starkem Berufsbezug.
  • in Österreich eintragungsfähig in amtliche Urkunden (Reisepass, Führerschein).
  • nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), wiewohl sie zum Teil denselben Wortlaut haben können.

Die bekanntesten Mastergrade bzw. Master Titel der Weiterbildung sind (auszugsweise)

  • Master of Business Administration (MBA)
  • Master of Science (MSc)
  • Master of Advanced Studies (MAS)
  • Master of Arts (MA)
  • Master of Business Law (M.B.L.)
  • Master of International Business (MIB)
  • Master of Laws (LL.M.)
  • Master in European Studies (M.E.S)

Unikum: die Zulassung zum Masterlehrgang der Weiterbildung

Die Zulassungsvoraussetzungen zu einem Masterlehrgang der Weiterbildung sind an den öffentlichen Universitäten – anders als für ordentliche (konsekutive oder nicht-konsekutive) Studien – gesetzlich nicht festgelegt, sondern sind im Curriculum des jeweiligen Lehrgangs – und somit im Verantwortungsbereich der Hochschule – geregelt.

In allen Hochschulsektoren ist es üblich, dass als Zugangsvoraussetzung ein erster Hochschul-Abschluss vorgesehen ist. Zusätzlich werden häufig auch alternative Voraussetzungen definiert, um „hochqualifizierten Personen mit Berufserfahrung“ auch ohne Erst-Studium, ja sogar ohne Universitätsreife (Matura/Abitur) den direkten Einstieg in einen Masterlehrgang der Weiterbildung ermöglicht.

Als Beispiel sei hier ein Universitätslehrgang der Donau-Universität Krems – Österreichs größter Universität für Weiterbildung – angeführt: als Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme am Masterlehrgang „MBA General Management Competences“ wird angeführt:

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang „MBA in General Management Competences“ ist das Vorliegen von mindestens einer der nachfolgenden Eignungen:

Ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes, gleichwertiges ausländisches Studium. Das Vorliegen der Universitätsreife (Studienberechtigung) und mindestens eine 4-jährige einschlägige Berufserfahrung. Es können Aus- und Weiterbildungszeiten eingerechnet werden. Das Vorliegen einer 8-jährigen einschlägigen beruflichen Erfahrung, wenn damit eine den Abs. 1 oder 2 vergleichbare Qualifikation erreicht wurde. Es können auch Aus- und Weiterbildungszeiten eingerechnet werden. Punkt 2. und Punkt 3. definieren also eine gleichzuhaltende beruflicher Qualifikation als Ersatz für ein Erst-Studium – es werden also formal und informell erworbene Kompetenzen mit jenen eines formalen Abschlusses gleichgesetzt. Damit entspricht man auch der Empfehlung der AQ Austria nach Anerkennung und Anrechnung non-formal und informell erworbener Kompetenzen bei der Zulassung zu akademischen Weiterbildungs-Lehrgängen.

Auf den Punkt gebracht: „langjährige“ berufliche Erfahrung kann bei Masterlehrgänge der Weiterbildung ein Erst-Studium oder Universitätsreife ersetzen bzw. ergänzen und somit dem interessierten Bewerber den Zugang zu einem Master-Lehrgang auch ohne vorangegangenen Hochschulabschluss ermöglichen. Die dazu erforderlichen Kompetenzen definiert die Hochschule selbst im jeweiligen Curriculum des Universitätslehrganges und prüft dies in einem eigenen Verfahren, ob die durch den Bewerber nachzuweisenden Kompetenzen ausreichen.

Mastergrade der Weiterbildung und Berufsrecht

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Als Beispiele seien hier angeführt:

Mit dem Abschlusszeugnis aus einem Masterlehrgang der Weiterbildung (wenn der Schwerpunkt des Studiums auf betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Lehrveranstaltungen gelegt worden ist / Master of Business Administration) kann – in Verbindung mit einer einjährigen, facheinschlägigen Tätigkeit – gemäß § 19 GewO die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation erteilt werden.

Das Abschlusszeugnis Master of Financial Planning (MFP) kann als Nachweis für die in der Gewerbeordnung definierten Markt-Zugangsvoraussetzungen für Gewerbliche Vermögensberater dienen.

Internationale Bewertung von Mastergraden der Weiterbildung

Mastergrade der Weiterbildung entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien). Alleine auf Grund eines Mastergrades der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktorats-Studium im Ausland zu rechnen.